Wichtige Tipps für Silvester!

  • Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
  • Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Nichtbe­achtung dieser Befristung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Vor dem Abbrennen soll immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen werden.
  • Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden. Teilweise gibt es inzwischen Feuerwerkskörper bei denen ein Sicherheitsabstand von bis zu 20 m erforderlich ist. Dabei muss beachtet werden, dass Feuerwerkskörper mit einem derartig hohen Sicherheitsabstand nicht für jeden Abbrennort geeignet sind!
  • Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter u. ä. in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen. Feuerwerkskörper bitte auch nicht in die Hosentasche stecken.
  • Raketen dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
  • Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (alte Bezeichnung: Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikel der Kategorie 1 (alte Bezeichnung: Klasse I) legt die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze 12 Jahre fest.
  • Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst.
  • Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
  • Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
  • Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.

[Quelle: www.hessen.de]

Silvester-Feuerwerk sicher verwenden