Am 12. März 2026 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10:00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10:01 Uhr als auch für die Entwarnung um 10:30 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.

Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen.

In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt. Am 12. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, nun zum zweiten mal auch in Hessen durchgeführt. Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet.

Es sind nur die landesweite Medien FFH und HR eingebunden. Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.

Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein. Cell-Broadcasting des BBK Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Bei diesem Probealarm wird – erstmals bei Probealarmen – auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen – was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht,
aber von vielen Nutzern vermisst wurde. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung hier als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert.

Der Warntag am 12. März beginnt um 10:00 Uhr mit der hessenweiten Warnung, sowohl über Cell-Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten.
Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10:30 Uhr erfolgt die Entwarnung.

Grafik: Enthält KI generierte Inhalte

Hessenweiter Warntag am 12. März 2026