Wichtige Tipps für Silvester!
- Pyrotechnik darf nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern abgebrannt werden.
- Pyrotechnik darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden. Die Nichtbeachtung dieser Befristung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
- Vor dem Abbrennen soll immer erst die Gebrauchsanweisung genau durchgelesen werden.
- Beim Abbrennen sollte immer der erforderliche Sicherheitsabstand eingehalten werden. Teilweise gibt es inzwischen Feuerwerkskörper bei denen ein Sicherheitsabstand von bis zu 20 m erforderlich ist. Dabei muss beachtet werden, dass Feuerwerkskörper mit einem derartig hohen Sicherheitsabstand nicht für jeden Abbrennort geeignet sind!
- Niemals Böller, Knaller, Kanonenschläge, Vulkane, Fontänen, Römische Lichter u. ä. in der Hand zünden oder unkontrolliert von sich werfen. Feuerwerkskörper bitte auch nicht in die Hosentasche stecken.
- Raketen dürfen nie auf Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge gerichtet werden.
- Verantwortungsbewusste Eltern und Erwachsene geben Feuerwerksartikel der Kategorie 2 (alte Bezeichnung: Klasse II) nicht an Kinder und Jugendliche weiter. Bei Feuerwerksartikel der Kategorie 1 (alte Bezeichnung: Klasse I) legt die aktuelle Rechtslage als Altersgrenze 12 Jahre fest.
- Basteln Sie niemals Feuerwerkskörper selbst.
- Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit Wasser überschütten und entsorgen.
- Kein „Böllern“ unter Alkoholeinfluss.
- Haustiere sollten zum Schutz vor unberechenbaren Schreckreaktionen in der Silvesternacht am besten in der Wohnung oder im Haus bleiben.
[Quelle: www.hessen.de]
Silvester-Feuerwerk sicher verwenden